AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Stand: Januar 2025
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.
(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben unberührt.
(4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.
3. Mitwirkung Dritter
Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.
4. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken für die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. In Kenntnis dessen stimmt der Auftraggeber der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater zu.
5. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
6. Haftung
(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Auftragsverhältnis mit dem Steuerberater auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des
Auftragsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.
1 Bei online abgeschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ist der DWS-Vordruck Nr. 1130 „Muster-Widerrufsbelehrung, Muster-Zustimmungserklärung und Muster-Widerrufsformular für online abgeschlossene Verbrauchermandate“ zu beachten. Auf die weiterführenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.
2 Der Begriff „Steuerberater“ umfasst jeweils auch Steuerbevollmächtigte.
3 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss zudem eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO einschlägig sein. Der Steuerberater muss außerdem die Informationspflichten gem. Art. 13 oder 14 DSGVO durch Übermittlung zusätzlicher Informationen erfüllen. Hierzu sind die Hinweise und Erläuterungen im DWS-Hinweisblatt Nr. 1007 zu den DWS-Vordrucken Nr. 1005 „Datenschutzinformationen für Mandanten“ und Nr. 1006 „Datenschutzinformation zur Verarbeitung von Beschäftigten-
daten“ zu beachten.
4 Bitte Betrag einsetzen. Für die Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzung muss bei einer Einzelkanzlei ein Betrag von mindestens 1 Mio. € angegeben werden und die vertragliche Versicherungssumme muss mindestens auch in dieser Höhe bestehen; anderenfalls ist die Ziffer 6 nicht rechtswirksam. Für Berufsausübungsgesellschaften gelten höhere Beträge (siehe Fn. 5). Auf die weiterführenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.
5 Nach § 55f Abs. 1 StBerG ist jede Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, zum Abschluss und zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Differenziert geregelt ist die Höhe der erforderlichen Versicherungssumme, je nachdem, ob durch die Rechtsform eine Beschränkung der Haftung vorliegt (vgl. § 55f Abs. 2 und 3 StBerG). Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG kann die Haftung durch allgemeine Geschäftsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die vertragliche Versicherungssumme muss den Vorgaben hinsichtlich des einzelnen Schadensfalles entsprechen; anderenfalls ist die Ziffer 6 nicht wirksam. Auf die Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.
Nr.5.1
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Lizenziert für das Jahr 2025
Steuerberaterin Babett Heinicke, Kaiser-Friedrich-Promenade 89, 61348 Bad Homburg v. d. H.
1.000.000,00 € 4) (in Worten: eine Million €) begrenzt. 5)
(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
(3) Die Erteilung mündlicher Auskünfte gehört nicht zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten des Steuerberaters. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer unvollständigen mündlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverständnissen zwischen Steuerberater und Auftraggeber. Deshalb
wird vereinbart, dass der Steuerberater nur für in Textform erteilte Auskünfte einzutreten hat und die Haftung für fahrlässig falsche mündliche Auskünfte des Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter ausgeschlossen ist.
(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren in 18 Monaten zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Ansprüchen, spätestens aber in fünf Jahren zum Jahresende ab der Anspruchsentstehung. Maßgeblich ist die früher endende Frist.
7. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch
den Steuerberater entgegensteht.
(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 7 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
8. Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
9. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.
(2) Für Tätigkeiten, die in der StBVV keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung einer gezahlten Vergütung verjähren in 18 Monaten zum Jahresende nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.
(4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater wird seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Für den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorschüssen mit allen fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis möglich, unabhängig davon, für welche Tätigkeit der Vorschuss gefordert wurde.
(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.
10. Beendigung des Auftrags
(1) Der Auftrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Auftrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Der Auftrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber.
(3) Mit Beendigung des Auftrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. zu löschen.
(4) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
(5) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 12 Abs. 4 StBVV. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
11. Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen
(1) Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten oder dies im Wege der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen.
(2) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Dokumente verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist (§ 66 Abs. 3 StBerG). Hinsichtlich der Arbeitsergebnisse gilt ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht als vereinbart.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Information VSBG
(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2) Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).6
13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Babett Heinicke im Rahmen von
„S t a r t S m a r t - Gründerskills“ (SSG)
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Leistungen und Angebote von Babett Heinicke (nachfolgend nur „SSG“) einschließlich von solchen über den Webshop von SSG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SSG mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die von SSG angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SSG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SSG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Produkte;
Leistungsbeschreibungen SSG bietet verschiedene Dienstleistungen an, die zusammengefasst als wie folgt bezeichnete Produkte verkauft werden, welche terminlich von S t a r t S m a r t vorgegeben sind und sich aktuell auf der Veranstaltungsseite befinden:
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„S t a r t S m a r t - Kompakt" - 4 stündige Onlineberatung für Soloselbständige via ZOOM (max. 10 Personen) mit Steuerberaterin Babett Heinicke
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"S t a r t S m a r t Pro" - 1 Workshoptag Live als Gruppenseminar (mit max. 6 Personen & ca. 8 Stunden) zur Vermittlung von Steuer- und Finanzwissens, sowie die Ermittlung von Stärken und Ziele.
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" S t a r t S m a r t steuerliche Erfassung" - 60 - minütige Onlineberatung , welche nur 1:1 mit Steuerberaterin Babett Heinicke statt findet (individuelle Terminvereinbarung mit Kunde bei Buchung)
3. Angebot und Vertragsschluss; Leistungspakete
3.1 Alle Angebote von SSG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann SSG innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Bei der Präsentation von Waren im Webshop handelt es sich um kein Angebot, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden, welches erst durch unsere Auftragsbestätigung als angenommen gilt. Eine Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme durch SSG dar. Der Kunde kann aus dem Sortiment von SSG Dienstleistungs-Produkten über die Webseite von SSG auswählen. Über den Button „Anmelden“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf des entsprechenden Dienstleistungs-Produkts ab (Angebot). Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen SSG und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SSG vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abredender Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
3.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Babett Heinicke sind die (externen) Mitarbeiter von SSG nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt dietelekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
3.4 Angaben von SSG zum Gegenstand der Leistung (bspw. Produktbezeichnungen, -beschreibungen oder sonstige Angaben und Werte) sowie Darstellungen desselben (bspw. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind ausdrücklichkeine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Die Angabe von Personen zur Leistungserbringung ist nicht verbindlich, sondern freibleibend. SSG ist berechtigt, die angebotene Leistung auch durch andere entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung durch einen bestimmten Mitarbeiter von SSG besteht – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – grundsätzlich nicht.
3.5 SSG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SSG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.Der Kunde hat auf Verlangen von SSG diese Gegenstände vollständig an SSG zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
4 Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen bzw. im Falle eines verbindlichen Angebotes in dem darin aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Höhe. Zusätzlich fällt bei der Durchführung von einzelnen Leistungen durch SSG zu der vereinbarten Vergütung regelmäßig eine Verpflegungs- und ggf. auch eine Übernachtungspauschale an, die vom Kunden zu tragen sind und nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten sind.
4.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung sind vereinbarte Vergütungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung auf das in der Buchung aufgeführte Konto von SSG fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei SSG. Die Leistung von SSG wird erst erbracht und der Termin erst bestätigt, sobald die Zahlung erfolgt ist.
4.3 Sofern Zahlungen gemäß der vorstehenden Regelungen bzw. nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet werden, ist SSG berechtigt, den Kunden bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 SSG ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SSG durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
4.6 Zahlungen bei einer Bestellung über den Webshop von SSG erfolgen zum Teil über einen externen Dienstleister (wix.de). Danach können Zahlungen durch den Kunden per Überweisung/Rechnung erfolgen. Bei der Zahlungsart Überweisung oder Rechnung erhält der Kunde nach Abgabe seiner Bestellung eine Bestellbestätigung/Rechnung unter Angabe der Kontoverbindung von SSG mit dem zu überweisenden Rechnungsbetrag, der sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung/Rechnung vom Kunden an SSG zu zahlen ist.
5. Leistungserbringung; Mitwirkung
5.1 SSG bestimmt den Tätigkeitsort, -zeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen, bei Buchung von individuellen Coachingleistungen auf Anfrage in Abstimmung mit dem Kunden. SSG ist berechtigt, für die Durchführung der Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
5.2 Von SSG genannte Termine für Leistungen sind – soweit nicht abweichend vereinbart – verbindlich. SSG ist berechtigt, den Ort der Veranstaltung zu ändern.
5.3 SSG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (bspw. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffe, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die SSG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SSG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SSG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich dieLeistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber SSG vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch SSG ist die Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Der Kunde ist daher verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen in angemessenem Umfang vorzunehmen.
6. Online-Seminare; Selbststudium
6.1 Bei der Leistungserbringung durch SSG in Form von Online-Content (bspw. Seminare) ist der Kunde verantwortlich, dass er über die zur Durchführung der Leistung erforderliche Soft- und Hardware verfügt. SSG wird dem Kunden rechtzeitig mitteilen, welche technischen Zugangsvoraussetzungen notwendig sind und sich bemühen, bei Problemen unterstützend behilflich zu sein. Eine Haftung von SSG ist ausgeschlossen. Dem Kunden stehen keine Rückforderungs- oder Ausgleichsansprüche gegenüber SSG für den Fall nicht funktionierender Technik zu, es sei denn die technischen Probleme sind von SSG zu vertreten.
6.2 Im Rahmen der Durchführung von Online-Seminaren ist es erforderlich und notwendig, dass der Kunde sowohl bildlich als auch sprachlich mit dem Leistungserbringer seitens SSG verbunden ist, um eine Interaktion zwischen Zuhörer (Kunde) und Dozent (SSG) zu gewährleisten. Hierfür ist das Vorhandensein einer Webcam und eines Mikrofones/Headsets erforderlich, für deren Anschaffungzusätzliche Kosten anfallen, die der Kunde selbst zu tragen hat.
7 Stornierung/Umbuchung/Leistungsabruf
7.1 Die Buchung von termingebundenen Dienstleistungen von SSG ist grundsätzlich bindend.
7.2 Die Buchung eines Leistungsprodukts von SSG ist personenbezogen und nicht übertragbar. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, Rechte aus und im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung an einen Dritten abzutreten oder in sonstiger Weise zu übertragen.
7.3 Die Rechtsfolgen einer Stornierung oder Umbuchung einer gebuchten Leistung durch den Kunden ist abhängig von der gebuchten Leistung. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden steht SSG die Vergütung abhängig der gebuchten Leistung und abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung oder Umbuchung wie folgt zu:
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S t a r t S m a r t Kompakt - bis 4 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 15% der vereinbarten Vergütung - weniger als 2 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 50% der vereinbarten Vergütung Umbuchung bis 24 Stunden vor Durchführung: kostenfrei möglich, danach 100% der vereinbarten Vergütung
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S t a r t S m a r t Pro - bis 4 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 50% der vereinbarten Vergütung- weniger als 2 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 100% der vereinbarten Vergütung
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S t a r t S m a r t steuerlich Erfassung - bis 4 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 5 % der vereinbarten Vergütung- weniger als 2 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung: 10% der vereinbarten Vergütung
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit gestattet nachzuweisen, dass SSG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, wie er sich nach den vorgenannten Grundsätzen berechnet.
7.4 Bei Abbruch einer bereits teilweise in Anspruch genommenen Leistung durch den Kunden hat dieser weder einen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen noch einen Anspruch auf Umbuchung bzw. Nachholung von Teilleistungen gegenüber SSG. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen ohne Absage.
8. Haftung
8.1 SSG ist verpflichtet, die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Die Haftung von SSG auf Schadensersatz ist – soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt – nach Maßgabe der nachfolgend in dieser Ziffer 8 bestimmten Regelungen eingeschränkt.
8.2 SSG haftet für entstehende Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von SSG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von SSG auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schadenbegrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
8.3 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegender schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Soweit SSG Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von SSG geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9. Unterlagen; Schutzrechte
9.1 Sämtliche Unterlagen, die der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung von SSG erhält, unterliegen dem Schutzrecht (Copyright) von SSG. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder in sonstiger Weise verwendet werden, es sei denn, SSG hat zuvor der Nutzung schriftlich zugestimmt.
9.2 Die Inhalte der von SSG durchgeführten Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während der Veranstaltung Screenshots oder Videos anzufertigen. Der Kunde erhält an Inhalten (bspw. Unterlagen, auch digital, Video- und Audioaufzeichnungen), die von SSG zur Verfügung gestellt werden (bspw. durch E-Mail Versand, Streaming oder Download) kein Eigentum hieran. Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, die Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Sie dürfen nicht für Dritte kopiert, öffentlich zugänglich gemacht bzw. weitergeleitet werden, nicht im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich eingestellt, nachgeahmt, ausgedruckt, weiterverkauft oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden, ebenso wenig dürfen Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell geändert werden.
10. Widerrufsbelehrung
10.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.
In Ziffer 10.2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Babett Heinicke, Kaiser-Friedrich-Promenade 89, 61348 Bad Homburg v. d. H.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
10.2 Über das Muster-Widerrufsformular informiert SSG nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)- An Babett Heinicke, Kaiser-Friedrich-Promenade 89, 61348 Bad Homburg v. d. H., E-Mail: info@babettheinicke.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung Bezeichnung Dienstleistung (Angabe Vertrags-/Kundennummer)- Name des/der Verbraucher(s)- Anschrift des/der Verbraucher(s)Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen SSG und dem Kunden geschlossenen Vertrag bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von SSG schriftlich bestätigt werden.
11.2 Der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SSG und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – Bad Homburg v. d. H.
11.3 Der zwischen SSG und dem Kunden geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
11.5 Für die Module S t a r t S m a r t Kompakt sowie S t a r t S m a r t steuerliche Erfassung gelten zudem die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater.
(Stand: Oktober 2023) Stand: Januar 2025